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Frühförderung

Die interdisziplinäre Frühförderstelle befindet sich zentral in Oberursel. Sie bietet allen Kindern des Hochtaunuskreises, die sich motorisch, sensorisch, sprachlich, emotional und/oder sozial nicht altersgemäß entwickeln, individuelle pädagogische Begleitung und eine medizinisch-therapeutische Behandlung.

Unsere hellen Räume für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie sind speziell auf Säuglinge und Kinder ausgerichtet und verfügen über eine hohe qualitative Ausstattung.

Allen Eltern, die sich Sorgen über die Entwicklung ihres Kindes machen oder Fragen zu Erziehung und Kommunikation haben, steht eine vertrauliche Beratung kostenfrei offen.

Unser Team, bestehend aus Pädagoginnen und Pädagogen sowie Therapeutinnen und Therapeuten, verfügt über umfangreiche Zusatzqualifikationen, um Kinder von ihrer Geburt an bis zur Einschulung – ob mit vorliegenden angeborenen schweren Schädigungen/Syndromen oder mit leichten Teilstörungen – kompetent zu therapieren und zu fördern.

Unsere Therapie- und Förderprozesse sind ganzheitlich und familienorientiert. Daher sind der Kontakt und das interdisziplinäre Gespräch insbesondere mit den Eltern sowie mit allen Fachkräften (Ärztin/Arzt, Erzieherin/Erzieher), die an den Maßnahmen für das Kind beteiligt sind, wichtige Bestandteile. Gemeinsames Ziel ist, die Kinder individuell in ihrer Entwicklung zu fördern, sodass sie ihre Anlagen und Fähigkeiten optimal entfalten können.

Therapien in den KiTas des VzF Taunus

In allen unseren Kindertagesstätten können die Therapien in eigenen Behandlungsräumen während der Betreuungszeiten Ihrer Kinder durchgeführt werden.
 

Kosten 

Kosten Gruppentherapie für Selbstzahler: 200,00 € (umfasst 2 Elternabende, 10 Einheiten sowie einen Bericht)
 

Termine:

Gruppe Mittwoch:
Start am 18.02.2026 um 15:00 Uhr (ausgebucht)

Gruppe Donnerstag:
Start am 19.02.2026 um 15:30 Uhr für Erstklässler/Selbstzahler (ein Platz frei)
 

Kostenübernahme

Laut Sozialgesetzbuch haben Eltern Anspruch auf Hilfe. Deshalb sind unsere pädagogischen und beratenden Tätigkeiten für Sie kostenlos. Für die Therapien benötigen wir ein Rezept vom Kinderarzt, sodass diese Kosten durch die Krankenkasse abgedeckt sind.
 

Diagnostik

Mit ärztlicher Verordnung besteht die Möglichkeit, einen medizinisch-therapeutischen Behandlungsbedarf abzuklären. Dabei werden neben der klinischen Einschätzung normierte Testverfahren wie ET 6-6, Bayley Scales of Infant Development oder PDDS angewandt.